Donnerstag, 01.12.2016

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Machen Sie den CETA Check!

 
 
 

CETA Check-Jetzt mitmachen

Liebe Freundinnen und Freunde des Umweltinstituts,

seit Ende Oktober auch Belgien den Weg für die Unterzeichnung des europäisch-kanadischen Abkommens frei gemacht hat, ist es ruhig um CETA geworden. Dabei geht der Kampf in den Parlamenten jetzt gerade erst los. Das Europäische Parlament in Straßburg hat den Vertrag schon vorliegen. Als einziges Parlament darf es vor der vorläufigen Anwendung des Abkommens entscheiden.

Die Abgeordneten in Straßburg stehen jetzt unter einem hohen Druck. Die EU-Kommission, die Regierungen der Mitgliedsstaaten, die Lobby der Großindustrie – alle wollen CETA. Wer dagegen stimmt, wird als Feind der europäischen Einigung beschimpft. Es droht eine schnelle Ratifizierung des Abkommens ohne große Öffentlichkeit.

Das müssen wir verhindern. Dazu haben wir das Bündnis reaktiviert, das auch schon die Europäische Bürgerinitiative „Stop TTIP“ organisiert hat. Mit tausenden E-Mails und Telefonanrufen wollen wir in einer europaweiten Kampagne die Abgeordneten auf unsere Sorgen bei CETA hinweisen. Ihnen muss deutlich werden: Wir, die Bürgerinnen und Bürger, sind die Europäische Union und nicht die LobbyistInnen in Brüssel!


Machen auch Sie mit und wenden Sie sich jetzt an Ihre Abgeordneten.

Jetzt CETA Check machen

 

 
 

100.000 Unterschriften gegen Hormongifte an Umweltministerin Hendricks überreicht

 
 
 
Übergabe Unterschriften Hormongifte stoppen Umweltministerin Hendricks
 

Am Mittwoch waren wir zu Gast bei Bundesumweltministerin Barbara Hendricks. Gemeinsam mit  unseren Aktionspartnern haben wir ihr die mehr als 100.000 Unterschriften für die Aktion „Hormongifte stoppen“ übergeben. Frau Hendricks zeigte sich beeindruckt über die Masse an Unterschriften, diese hätten Gewicht. Sie versicherte, sich gegen die Untergrabung des Vorsorgeprinzips einzusetzen.

Mit unserer Onlineaktion forderten wir Frau Hendricks und Landwirtschaftsminister Schmidt dazu auf, sich für einen effektiven Schutz unserer Gesundheit vor Hormongiften einzusetzen. Die Vorschläge der EU-Kommission zur Identifizierung von hormonell wirksamen Schadstoffen müssen abgelehnt werden. Denn in den Vorschlägen werden die Hürden für die Einstufung von Chemikalien als hormonell schädlich so hoch angesetzt, dass kaum Stoffe darunterfallen und verboten werden könnten. Dabei werden Hormongifte mit zahlreichen Krankheiten in Verbindung gebracht und schädigen vor allem Ungeborene und unsere Kinder.

 

 
 

Umweltrisiken von Glyphosat kein Geschäftsgeheimnis mehr

 
 
 
Glyphosat-Risiken kein Geschäftsgeheimnis
 

Pestizid-Hersteller und Zulassungsbehörden halten der Öffentlichkeit gegenüber regelmäßig Informationen über die Schädlichkeit von Ackergiften wie Glyphosat zurück. Geschäftsgeheimnisse der Hersteller müssen gewahrt bleiben, heißt es dann als Begründung. Nicht selten werden so Studienergebnisse unter Verschluss gehalten, die Klarheit über die tatsächliche Giftigkeit der Mittel schaffen könnten.

Doch damit könnte jetzt Schluss sein: Der Europäische Gerichtshof verkündete vergangene Woche, dass Geschäftsgeheimnisse nicht über dem öffentlichen Interesse stehen. Informationen über Art und Auswirkungen der Freisetzung eines Pestizids in die Luft, das Wasser, den Boden oder auf Pflanzen stellen "Informationen über Emissionen in die Umwelt" dar und müssen deshalb offengelegt werden.


Dieses Urteil ist ein großer Erfolg, denn es räumt Organisationen und BürgerInnen weitreichende Rechte auf Auskünfte über die Wirkung von Pestiziden ein. Auch für das Verfahren um die weitere Bewertung des umstrittenen Unkrautvernichters Glyphosat dürfte das Urteil eine Rolle spielen.

 

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Harald Nestler
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